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Anpassung des Aktionärsbindungsvertrages

Autorenbild: Jelena Bisig
Jelena Bisig
3. Mai 2021
1 Min. Lesezeit

Im Hinblick auf die kommenden Abstimmungen der Bürgergemeinde Risch vom 31. Mai 2021 (Bürgergemeindeversammlung) und der Einwohnergemeinde Risch vom 26. September 2021 (Urnenabstimmung) über das Projekt für ein neues Pflegezentrum an der Buonaserstrasse haben die Einwohnergemeinde Risch und die Bürgergemeinde Risch den Aktionärsbindungsvertrag angepasst.


Der neue Aktionärsbindungsvertrag bedarf der Zustimmung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger beider Gemeinden. Die neue Fassung des Aktionärsbindungsvertrages finden Sie hier




 
 
 

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