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Anpassung verschiedener Gesellschaftsdokumente der Griag

Autorenbild: Jürg RufJürg Ruf

Verschiedene Gesellschaftsdokumente sind im Jahr 2020 leicht angepasst worden:


Im Rahmen der Vorbereitung für die Suche zweier neuen VR-Mitglieder wurde im September 2020 das Anforderungsprofil für die Verwaltungsräte (VR), insbesondere die Anforderungsmatrix auf Seite 3, den künftigen Herausforderungen angepasst. Es wurde festgelegt, dass eines der neuen VR-Mitglieder seinen Schwerpunkt im Bereich "Bauen" (Realisierung von komplexen Bauprojekten wie zum Beispiel eines neuen Pflegezentrums). Für das zweite neue VR-Mitglied stand bzw. steht die Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Führung, Organisation und Erbringung von Pflegedienstleistungen im Bereich Alterspflege im Vordergrund.


Am 30. September 2020 ist eine Zwischenliberierung des Aktienkapitals um nominal 10% von bisher 20% auf neu 30% durchgeführt worden. Art. 3 Abs. 2 der Statuten musste entsprechend angepasst werden.


Schliesslich hat der VR im Dezember 2020 sein Organisationsreglement punktuell angepasst. Im Wesentlichen hat sich der VR mit Ziffer 3.1. Absatz 2 des Organisationsreglements eine interne Altersbeschränkung auferlegt. So sollen Verwaltungsräte ihr Amt bis längstens zu ihrem 70. Altersjahr ausführen. Damit soll auch die Grundlage für die rechtzeitige Erneuerung der Zusammensetzung des VR gesichert werden.



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